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Leistungen
der Behandlungspflege

Bei den Leistungen der Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtungen im Zusammenhang ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Verordnung der jeweilige behandelnde Arzt zuständig ist.
Die Leistungen werden unter der Voraussetzung angeboten:

  • dass sie von einem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeichnet worden sind,
  • die persönliche Durchführung durch den behandelnden Arzt nicht erforderlich ist,
  • der Bewohner einverstanden ist und in die ärztliche Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat,
  • und die Durchführung der speziellen Pflege wird von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern des Einrichtungsträgers realisiert wird,

 

 

 

Leistungsübersicht

  Bereitstellung von Wohnraum
  Leistungen der Allgemeine Pflege
  Leistungen der Behandlungspflege
  Leistungen der Sozialen Betreuung
  Leistungen der Ernährung / Verpflegung
   
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