Leistungen
der Behandlungspflege
Bei den Leistungen der Behandlungspflege handelt es sich
um pflegerische Verrichtungen im Zusammenhang ärztlicher
Therapie und Diagnostik, für deren Verordnung der jeweilige
behandelnde Arzt zuständig ist.
Die Leistungen werden unter der Voraussetzung angeboten:
- dass sie von einem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation
von ihm abgezeichnet worden sind,
- die persönliche Durchführung durch den behandelnden
Arzt nicht erforderlich ist,
- der Bewohner einverstanden ist und in die ärztliche
Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat,
- und die Durchführung der speziellen Pflege
wird von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern des
Einrichtungsträgers realisiert wird,
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